Ihre Produkte sind Prototypen und es liegt noch kein gültiges Einheitenzertifikat vor? Dann können Ihre Kunden keine vollständige Anlagenzertifizierung durchführen, wie sie gemäß der neuen VDE-Anwendungsregeln gefordert ist. In diesen Fällen ist jedoch eine Inbetriebnahme mithilfe des sogenannten Prototypenverfahrens möglich.
Für dieses Verfahren benötigen Sie für Ihre Erzeugungseinheiten mit Prototypenstatus eine von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle erstellte Prototypenbestätigung, in welcher die wesentlichen technischen Weiterentwicklungen und Neuerungen bestätigt werden. Spätestens zwei Jahre nach der Inbetriebnahme der ersten Erzeugungseinheit mit Prototypenstatus in Deutschland muss dann ein Einheitenzertifikat nachgereicht werden.
Wir bieten Ihnen für Ihre Produkte die Erstellung der erforderlichen Prototypenbestätigung an und helfen Ihnen bei Fragen zu diesem Sonderausweis gerne weiter.