Falls die Erzeugungseinheiten innerhalb Ihrer Erzeugungsanlage wesentliche technische Weiterentwicklungen oder Neuerungen aufweisen, handelt es sich bei diesen Typen von Erzeugungseinheiten (EZE) um sogenannte Prototypen-EZE. Gemäß Kapitel 12 der VDE-TAR gelten für diese gesonderte Prototypen-Regelungen. So gilt für die Einreichung des Anlagenzertifikats und der Konformitätserklärung eine Übergangsfrist von einem Jahr nach Ausstellung des Einheitenzertifikates für die erste Prototypen-EZE bzw. von zwei Jahren nach Inbetriebnahme der ersten Erzeugungseinheit.
Ablauf des Prototypennachweisverfahrens
Für eine Erzeugungsanlage, in der sich Erzeugungseinheiten mit Zertifikat sowie Prototypen-EZE befinden, wird ein Anlagenzertifikat unter Berücksichtigung aller Einheiten- und Komponentenzertifikate sowie der Prototypenbestätigungen der Prototypen-EZE erstellt. Sobald die Prototypen-EZE ein Einheitenzertifikat erhalten, beginnt wieder die Frist von einem Jahr zur Einreichung des vollständigen Anlagenzertifikats und der Konformitätserklärung beim Netzbetreiber.
Mit Antragstellung der Prototypen-EZA sind folgende Unterlagen* beim Netzbetreiber einzureichen:
- Anschlussanmeldung (E.1 | E.1)
- Datenblatt der EZA (E.8 | E.6)
- Prototypenbestätigung (beim Hersteller einzuholen)
- Datenblatt der elektrischen Eigenschaften der EZE (beim Hersteller einzuholen)
- Abschätzung der elektrischen Eigenschaften der EZE (beim Hersteller einzuholen)
- Elektroplanung der EZA
- Lastflussberechnung
- Wirkleistungssteuerung
- Statische Spannungshaltung
- Schutzkonzept
- Abschätzung der Netzrückwirkungen
*In den Klammern hinter den Bezeichnungen der Dokumente stehen jeweils die gemäß den VDE-TAR zu verwendenden Vordrucke der 4110 an erster Stelle und der 4120 an zweiter Stelle.
Bei positiver Prüfung der Unterlagen wird vom Netzbetreiber eine vorübergehende Betriebserlaubnis zur Inbetriebnahme der Übergabestation erteilt. Innerhalb von ca. 4 Wochen erfolgt die Inbetriebsetzung der EZE bzw. weiterer Komponenten.
Mit der darauffolgenden Inbetriebsetzungserklärung (IBSE) bestätigt entweder der Anschlussnehmer oder eine qualifizierte Stelle, dass die EZA unter Berücksichtigung der Vorgaben des Netzbetreibers errichtet wurde. Zusätzlich muss bei Prototypen-EZA im Rahmen einer erweiterten IBSE nachgewiesen werden, dass die folgenden Punkte umgesetzt wurden:
- Die EZA wurde nach Vorgaben des Netzbetreibers errichtet.
- Die Elektroplanung stimmt mit der errichteten EZA überein.
- Die Anforderungen des Netzbetreibers an die dynamische Netzstützung wurden an den EZE umgesetzt.
- Die Anforderungen des Netzbetreibers an die statische Blindleistungsbereitstellung, die Wirkleistungssteuerung und das Schutzkonzept wurden umgesetzt.
Ein Jahr nach Ausstellung des EZE-Zertifikates für die Prototypen-EZE muss das Anlagenzertifikat und die Konformitätserklärung beim Netzbetreiber vorgelegt werden. Bei positiver Prüfung durch den Netzbetreiber wird die endgültige Betriebserlaubnis erteilt.