Die VDE-TAR unterteilen das Nachweisverfahren in drei Phasen:
- Planungsphase mit Erstellung eines Anlagenzertifikats (AZ)
- Inbetriebsetzungsphase mit einer Inbetriebsetzungserklärung (IBSE) und einer abschließenden Konformitätserklärung (KE) sowie der endgültigen Betriebserlaubnis
- Betriebsphase mit der Aufnahme des Regelbetriebes
Das Anlagenzertifikat B ist eine rein auf Dokumentenbasis basierende Bewertung der elektrischen Eigenschaften der Erzeugungsanlage (Abbildung des Soll-Zustandes). Es wird gemäß den VDE-TAR von einer nach DIN EN ISO/IEC 17065 akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestellt und zwischen 2 und 12 Wochen vor Inbetriebnahme der Übergabestation beim Netzbetreiber vorgelegt. Die genaue Frist kann zwischen Ihrem Netzbetreiber und Ihnen als Anschlussnehmer individuell vereinbart werden.
Bei positiver Prüfung des Anlagenzertifikats wird vom Netzbetreiber eine vorübergehende Betriebserlaubnis zur Inbetriebnahme der Übergabestation erteilt. Innerhalb von ca. 4 Wochen erfolgt die Inbetriebsetzung der Erzeugungseinheiten (EZE) bzw. weiterer Komponenten.
Mit der darauffolgenden Inbetriebsetzungserklärung bestätigen entweder Sie als Anschlussnehmer oder eine qualifizierte Stelle, dass die Erzeugungsanlage (EZA) unter Berücksichtigung der Vorgaben des Netzbetreibers errichtet wurde. Auf Basis der Inbetriebsetzungserklärung sowie des Zertifikats wird von einer nach DIN EN ISO/IEC 17065 akkreditierten Zertifizierungsstelle mit der Konformitätserklärung der Nachweisprozess abgeschlossen und durch den Netzbetreiber die endgültige Betriebserlaubnis erteilt.