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Inbetriebsetzungserklärung

Inbetriebsetzungserklärung

Gerne bieten wir Ihnen für Ihre Projekte auch die nach den VDE-Anwendungsregeln VDE-AR-N 4110 und 4120 geforderte Inbetriebsetzungserklärung an, die dem zuständigen Netzbetreiber innerhalb von zwei Wochen nach Inbetriebnahme der letzten Erzeugungseinheit vorliegen muss. 

Die Inbetriebsetzungserklärung dokumentiert vollständig die Umsetzung der im Anlagenzertifikat angegeben Parameter:

  • für den Netzanschlusspunkt
  • für die Erzeugungseinheiten
  • für die Regelung
  • und als erweiterte Erklärung auch für die Prototypen.

Die Inbetriebsetzungserklärung (Vordruck E.11 VDE-FNN bei der VDE-AR-N 4110 bzw. Vordruck E.9 VDE-FNN bei der VDE-AR-N 4120) ist Grundlage für die zur Erreichung der endgültigen Betriebserlaubnis notwendige Konformitätserklärung.

Sie haben noch Fragen zu diesem Thema? Dann sprechen Sie uns gerne an!

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Bünger

Dipl.-Wirt.-Ing. Jenny Bünger
Dipl.-Wirt.-Ing. Jenny Bünger
Leitung
Inspektionsstelle
+49 241 997857-248
+49 151 5776 2420
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