Gemäß VDE-AR-N 4110 bzw. 4120 ist im Zuge der Inbetriebnahme einer Erzeugungsanlage eine Inbetriebsetzungserklärung zu erarbeiten. Diese erstellt der Anlagenbetreiber oder eine von ihm beauftragte qualifizierte Stelle (z. B. Gutachter, Hersteller, Betriebsführer, Inspektionsstellen) auf Basis der vorliegenden Inbetriebsetzungsprotokolle, ggf. ergänzt um Funktions- und Messprotokolle (vgl. E.11 | E.9). Die Inbetriebsetzungserklärung enthält eine vollständige Dokumentation der Inbetriebsetzung sowie der errichteten Erzeugungsanlage.
Die Inbetriebsetzungserklärung dient der Zertifizierungsstelle dazu, die Konformitätserklärung auszustellen. Sie wird optional im Rahmen eines Angebots zur Anlagenzertifizierung mit angeboten und durch ein von der Zertifizierungsstelle unabhängiges Unternehmen ausgestellt, um das geforderte 4-Augen-Prinzip zu gewährleisten.