Ihre Komponenten sind Prototypen und es liegt noch kein gültiges Komponentenzertifikat vor? Dann können Ihre Kunden die gemäß der neuen VDE-Anwendungsregeln geforderte vollständige Anlagenzertifizierung nicht durchführen. In diesen Fällen ist jedoch eine Inbetriebnahme mithilfe des sogenannten Prototypenverfahrens möglich.
Für dieses Verfahren benötigen Sie für Ihre Komponenten mit Prototypenstatus eine von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle erstellte Prototypenbestätigung, in welcher die wesentlichen technischen Weiterentwicklungen und Neuerungen bestätigt werden. Spätestens zwei Jahre nach der Inbetriebnahme der ersten Komponente mit Prototypenstatus muss dann ein Komponentenzertifikat nachgereicht werden.
Wir bieten Ihnen für Ihre Produkte die Erstellung der erforderlichen Prototypenbestätigung an und helfen Ihnen bei Fragen zum Umfang und Ablauf gerne weiter.