Die VDE-TAR unterteilen das Nachweisverfahren in drei Phasen:
- Planungsphase mit Erstellung eines Anlagenzertifikats (AZ)
- Inbetriebsetzungsphase mit einer Inbetriebsetzungserklärung (IBSE) und einer abschließenden Konformitätserklärung (KE) sowie der endgültigen Betriebserlaubnis
- Betriebsphase mit der Aufnahme des Regelbetriebes
Das Anlagenzertifikat ist eine auf Dokumenten basierende (Einheiten- und Komponentenzertifikate, Planungsunterlagen des Netz- und Anlagenbetreibers) Bewertung der elektrischen Eigenschaften Ihrer Erzeugungsanlage (Abbildung des Soll-Zustandes). Im Anlagenzertifikat A werden im Unterschied zum Anlagenzertifikat B weitergehende Berechnungen u.a. mit Hilfe von Simulationsmodellen, welche Bestandteil des Einheitenzertifikats sind, durchgeführt.
Es wird gemäß den VDE-TAR von einer nach DIN EN ISO/IEC 17065 akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestellt und zwischen 2 und 12 Wochen vor Inbetriebnahme der Übergabestation bei Ihrem Netzbetreiber vorgelegt. Die genaue Frist kann zwischen dem Netzbetreiber und Ihnen als Anschlussnehmer individuell vereinbart werden.
Bei positiver Prüfung des Zertifikats wird vom Netzbetreiber eine vorübergehende Betriebserlaubnis zur Inbetriebnahme der Übergabestation erteilt. Innerhalb von ca. 4 Wochen erfolgt dann die Inbetriebsetzung der Erzeugungseinheiten bzw. weiterer Komponenten.
Mit der darauffolgenden Inbetriebsetzungserklärung bestätigt entweder der Anschlussnehmer oder eine qualifizierte Stelle, dass Ihre Anlage unter Berücksichtigung der Vorgaben des Netzbetreibers errichtet wurde. Auf Basis der Inbetriebsetzungserklärung sowie des Anlagenzertifikats wird von einer nach DIN EN ISO/IEC 17065 akkreditierten Zertifizierungsstelle mit der Konformitätserklärung der Nachweisprozess abgeschlossen und durch den Netzbetreiber für Ihre Erzeugungsanlage die endgültige Betriebserlaubnis erteilt.