Sie sind Hersteller von Energiespeichersystemen? Da Speichersysteme Energie in das Netz einspeisen, kommt Ihren Produkten in Bezug auf die Gewährleistung der Netzstabilität eine besondere Rolle zu. Wie auch andere Erzeugungseinheiten müssen Speichersysteme eine Netzanschlusszertifizierung zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die elektrischen Eigenschaften durchlaufen. Die aktuell gültigen Netzanschlussrichtlinien formulieren spezifische Anforderungen an Speichersysteme, die zumeist durch eine Zertifizierung nachgewiesen werden müssen.
Die Anforderungen für Speichersysteme unterteilen sich je nach Betriebsmodus:
Energiebezug aus dem Netz der allgemeinen Versorgung bzw. aus der kundeneigenen Erzeugungsanlage:
- Der Speicher muss die Anforderungen einer Bezugsanlage erfüllen.
Energielieferung in das Netz der allgemeinen Versorgung bzw. in das Netz der Kundenanlage:
Speicher (wird am kundeneigenen Inselnetz betrieben):
- Max. zulässige Dauer des Netzparallelbetriebs <= 100 ms. Für höhere Dauern sind die Anforderungen an eine Erzeugungsanlage zu erfüllen.
Gerne bieten wir Ihnen auch für Ihre Produkte die Durchführung einer Komponentenzertifizierung sowie die zugrundeliegenden Vermessungen an. Als erfahrene Zertifizierungsstelle erklären wir Ihnen gerne den Umfang und Ablauf des entsprechenden Verfahrens.