Anlagenzertifikat C
Das Anlagenzertifikat C basiert auf einer vorläufigen Konformitätsstudie, die auf Grundlage eines nach Herstellerangaben parametrierten, vorläufigen Simulationsmodells eine Berechnung und Simulation der Anlageneigenschaften und damit eine Bewertung der Anforderungen ermöglicht.
Erweiterte Konformitätserklärung
Nach Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage werden die verbauten Erzeugungseinheiten gemäß FGW-TR3 vermessen. Die Vermessung schließt Prüfungen zur Validierung des vorläufigen Simulationsmodells ein, welches für die Erlangung des Anlagenzertifikats C erstellt wurde. Das Simulationsmodell wird somit anhand der Ergebnisse der Vermessung adaptiert und validiert. Mit diesem validierten Modell werden die Simulationen zum Anlagenverhalten erneut durchgeführt und in der endgültigen Konformitätsstudie festgehalten. Zusammen mit den Erkenntnissen aus der Vor-Ort-Begutachtung der Erzeugungsanlage fließen diese in die Erweiterte Konformitätserklärung ein.
Störschreiberinstallation
Im Zuge der Vermessung ist ein Störschreiber installiert worden, der Netzereignisse aufzeichnet. Diese Aufzeichnungen werden halbjährlich überprüft und falls ein Fehlerereignis aufgetreten ist, wird dieses von der Zertifizierungsstelle bewertet. Entspricht das Verhalten der Erzeugungsanlage nicht den Anforderungen, so muss die Anlage nachgebessert werden. 5 Jahre nach Ausstellung der Erweiterten Konformitätserklärung bzw. nach letztem Fehlerereignis, welches zu einer Nachbesserung der Anlage geführt hat, endet diese halbjährliche Überprüfung und die Erzeugungsanlage fällt dann unter das normale Compliance Monitoring.