Sprache wechseln:
Anlagenzertifikat C / ENV

Anlagenzertifikat C1 bzw. C2

Das Einzelnachweisverfahren (ENV)

Wenn Sie planen, eine Erzeugungsanlage zu errichten, für deren Einheiten keine Einheitenzertifikate vorliegen, benötigen Sie ein sogenanntes Einzelnachweisverfahren.

Für Anlagen, deren Anschlussleistung größer 950 kW ist, wird ein Anlagenzertifikat C1 erstellt, bei Anlagen mit Anschlussleistungen von (135 kW bis einschließlich 950 kW)  kann ein vereinfachtes Verfahren zum Einsatz kommen ( Anlagenzertifikat C2).

Erfahren Sie im Folgenden genaueres über den Umfang und Ablauf des Einzelnachweisverfahrens. Für Rückfragen steht Ihnen unser Team der Anlagenzertifizierung gerne zur Verfügung.

Projektschritte des Anlagenzertifikat C / Einzelnachweisverfahren

    Das Einzelnachweisverfahren ist anwendbar bei Erzeugungsanlagen mit nicht typgeprüften Erzeugungseinheiten, also Erzeugungseinheiten ohne Einheitenzertifikat. Es teilt sich auf in eine erste Stufe zur Erlangung der vorläufigen Betriebserlaubnis (Anlagenzertifikat C1 und C2) und eine zweite Stufe nach Inbetriebsetzung zur Erlangung der endgültigen Betriebserlaubnis.

    Wie ist der Ablauf beim Anlagenzertifikat C1?

    Wie ist der Ablauf beim Anlagenzertifikat C2?

    Welche Dokumente werden benötigt?

    Welche Nachweise erfolgen?

    Ihr Ansprechpartner: Herr Scheefer

    Dipl.-Ing. Christian Scheefer
    Dipl.-Ing. Christian Scheefer
    Fachreferent, Experte der Zertifizierungsstelle
    Erzeugungsanlagen
    +49 241 997 857-239
    Nachricht schreiben