Ihre Erzeugungseinheit oder -anlage hat die im Rahmen der Anlagenzertifizierung geltenden Oberschwingungsgrenzwerte signifikant überschritten? Gerne bieten wir Ihnen die nach geltenden Richtlinienvorgaben notwendige Nachvermessung der Oberschwingungen (die sogenannte Power Quality-Vermessung) an Ihren Erzeugungseinheiten an, die binnen 6 Monaten nach der Inbetriebsetzung Ihrer Erzeugungsanlage erfolgen muss.
Sprechen Sie uns gerne an, um Einzelheiten über die Notwendigkeit und den Ablauf von Oberschwingungsnachvermessungen bei Ihrem Projektvorhaben zu erfragen.