Der Begriff Compliance Monitoring beschreibt gemäß der VDE-Anwendungsrichtlinien VDE-AR-4110 und -20 den Auftrag des Netzbetreibers, einen stabilen Netzbetrieb zu gewährleisten. Der Netzbetreiber darf Erzeugungsanlagen, die nicht mit den Anwendungsregeln konform sind, bis zur Erlangung der vollständigen Konformität vom Netz trennen. Hieraus ergibt sich für die Betreiber bei vernachlässigter regelmäßiger Überprüfung ein hohes Risiko von Vergütungsausfällen.
Sie möchten Ihre Erzeugungsanlage entsprechend der VDE-Anforderungen alle 4 Jahre auf ihre Netzanschlusskonformität hin überprüfen? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Unser Angebotsspektrum:
(Über-) Prüfungen im Rahmen des Compliance Monitoring:
- Schutzfunktionalität am Netzanschlusspunkt (NAP) und an den Erzeugungseinheiten (EZE)
- Hilfsenergieversorgung / Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV)
- Regelung von Erzeugungsanlagen
- Parametrierung der Erzeugungseinheiten